Barrierefreiheitsanforderungen nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Wir bemühen uns dennoch den Kontrast der Seiten gegen über Text und Hintergrund, soweit überhaupt notwendig, in nächster Zeit, Stück für Stück, anzupassen.
Bilder werden, soweit noch nicht bereits geschehen, mit Unterschtiften ergänzt.
Doppelte Bezeichnungen sollen dabei auch vermieden werden.
Eine Schriftvergrößerung hat kaum einen Sinn, da es das Layout "zerschiessen" würde.
Hier sollte die Bildschirm Lupe verwendet werden.
Stand: 15.06.2025 ca.16:00Uhr